Die meisten Tätigkeiten der ÄK + ZÄK Bozen führen zu allgemeinen Rechtsakten oder Maßnahmen des Rates als steuerndes Organ. Darüber hinaus ergreift der Präsident als rechtlicher Vertreter der Einrichtung für den gewählten Dreijahreszeitraum eigene Maßnahmen zur Ausübung der Befugnisse und Zuständigkeiten, die ihm vom GvD C.P.S. Nr. 233 vom 13 September 1946 „Neuordnung für Kammern der Gesundheitsberufe und zur Regelung der Berufsausübung selbst" sowie nachfolgende Änderungen und/oder Eingliederungen übertragen wurden.
2022
Aufschub der Frist für die Einhaltung der Impfpflicht für nicht geimpfte Ärzte:
2021
2020
2019
2018
akt. 23.06.2022