Der Art. 34, Absatz 1 und 2 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33 vom 14.03.2013 wurde vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 97 vom 25.05.2016 abgeschafft.
Findet keine Anwendung auf die Kammer da sich diese Verpflichtung auf die Verwaltung des Staates bezieht.
akt. 01.04.2021