Allgemeine Akte

Veröffentlichung der Daten gemäß Art. 12, Absatz 1 und 2 des GvD. Nr. 33 vom 14.03.2013. 

Normenverweise:

Gemäß Art. 1 werden nur die Normenverweise veröffentlicht, die in der Datenbank "Rechtsvorschriften" eingesehen werden können.


Gesetzliche Bestimmungenüber die Kammern und Institutionen für Gesundheitsberufe:

 

 

Allgemeine Verwaltungsakte:

 

 

Disziplinar- und Verhaltenskodexe des Personals:

 

agg. 01/04/2021

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