Veröffentlichung der Daten gemäß Art. 12, Absatz 1 und 2 des GvD. Nr. 33 vom 14.03.2013.
Normenverweise:
Gemäß Art. 1 werden nur die Normenverweise veröffentlicht, die in der Datenbank "Rechtsvorschriften" eingesehen werden können.
Gesetzliche Bestimmungenüber die Kammern und Institutionen für Gesundheitsberufe:
Allgemeine Verwaltungsakte:
Disziplinar- und Verhaltenskodexe des Personals:
agg. 01/04/2021