Kleinkinderbetreuung

Das Land unterstützt Familien in Südtirol und fördert verschiedene Möglichkeiten der Kleinkinderbetreuung: Kinderhorte, Kindertagesstätten und Tagesmütterdienst.

 

Babys und Kleinkinder 0-3 Jahre

Kinderhorte:
Kinderhorte sind sozialpädagogische Einrichtungen, die Kleinkinder ab drei Monaten bis zu drei Jahren betreuen. Feiert das Kind seinen vierten Geburtstag innerhalb des laufenden Jahres, kann es den Kinderhort dennoch bis zum Kindergarteneintritt weiter besuchen. Kinderhorte werden von den Gemeinden geführt und sind nur in den Städten Bozen, Meran, Brixen und Leifers zu finden. Ihr Konzept ist darauf ausgerichtet, dass die betreuten Kinder täglich und zumindest den halben Tag anwesend sind. Die Kinderhorte dürfen zwischen 15 und 60 Kinder aufnehmen. Das Land fördert Kinderhorte über die Familienagentur und setzt auf hohe Betreuungsqualität. 

 

Kindertagesstätte (Kita):
Kindertagesstätten (Kitas) sind sozialpädagogische Einrichtungen für Kleinkinder zwischen drei Monaten und drei Jahren bzw. in Ausnahmefällen sechs Jahren. Für ihre Einrichtung sind die Gemeinden verantwortlich, die in der Regel Sozialgenossenschaften oder Vereine mit der Führung der Kitas beauftragen. Das Konzept der Kindertagesstätte sieht eine flexible Begleitung der Kinder vor: Kinder können dort auch nur einige Stunden am Tag oder an einzelnen Tagen pro Woche betreut werden. Kitas dürfen höchstens 30 Plätze vergeben. Das Land fördert Kindertagesstätten über die Familienagentur und setzt auf hohe Betreuungsqualität. 

 

Tagesmütter/Tagesväter:
Tagesmütter und Tagesväter sind ausgebildete Fachkräfte, die Kinder im Alter von drei Monaten bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres, die noch nicht den Kindergarten besuchen bei sich zu Hause betreuen.
Sie werden über Sozialgenossenschaften vermittelt, die auch für die Qualitätssicherung der Betreuung Verantwortung tragen. Dauer und Häufigkeit der Betreuung können dabei individuell zwischen Familie und Tagesmutter ausgemacht werden. Bei Bedarf können Kinder bis zum sechsten Lebensjahr von Tagesmüttern betreut werden. Gibt es dafür keine gesundheitlichen Gründe, ist in dem Fall aber ab Vollendung des 4. Lebensjahres unabhängig vom Familieneinkommen der volle Tarif zu entrichten. Das Land fördert über die Familienagentur Sozialgenossenschaften, die Tagesmütter/Tagesväter vermitteln.

 

akt. 26.02.2024

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