Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz

Verständlicherweise sorgt das Gesetzesdekret vom 04.03.2014 Nr. 39 über den Jugendschutz für Aufregung auch unter den Ärzten und Zahnärzten.

Wir Ärztekammer wurden mit einem Rundschreiben der FNOMCeO am 04.04 informiert, obwohl im Dekret kein Bezug auf die ärztliche und zahnärztliche Tätigkeit genommen wird.

Der wesentliche Punkt des Dekretes kann so zusammengefasst werden – in der Anlage findet Ihr den Volltext sowie die beiden Rundschreiben Nr. 38 vom 04.04.2014 und Nr. 39 vom 09.04.2014 der FNOMCeO – 

Arbeitgeber, die nach dem 06.04.2014 einen Arbeitnehmer einstellen, der vorwiegend mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, müssen vom Arbeitnehmer einen Strafauszug oder zwischenzeitlich eine Ersatzerklärung anfordern.

Welche Auswirkung dies auf die angestellten Ärzte bzw. von Ärzten neu eingestellte Arzthelfer im Jugendbereich hat, ist noch völlig unklar.

 

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