Freiberuflergesellschaften

WICHTIG - für alle Freiberuflergesellschaften

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

alle Freiberuflergesellschaften die im Sonderverzeichnis der Freiberuflergesellschaften der Ärzte- und Zahnärztekammer eingetragen sind, müssen JÄHRLICH den aktuellen Handelskammerauszug - Auszug aus dem Handelsregister dem Sekretariat übermitteln, da die Tätigkeit der Gesellschaft jährlich überprüft werden muss. Dies sind die Vorschriften für die Freiberuflergesellschaften des Nationalen Dachverandes FNOMCeO.

Aus diesem Grund bitte ich Euch den aktuellen Handelsregisterauszug zu Beginn des Jahres dem Sekretariat zu übermitteln.


Gesuch um Einschreibung Ersatzerklärung bzw. Selbsterklärung an Stelle einer Bescheinigung Notorietätsakt Mitteilung Datenänderung Streichung aus dem Verzeichnis

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