Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen

Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen

Ein Patient kann die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen in Anspruch nehmen, falls er glaubt, durch einen mutmaßlichen ärztlichen Diagnose- oder Behandlungsfehler oder durch fehlende oder nicht ordnungsgemäß erfolgte Aufklärung in seiner Gesundheit geschädigt worden zu sein.

Die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen kann Ihnen bei Ihrem Versuch helfen, ein mögliches Einvernehmen über den zu leistenden Schadenersatz seitens des Arztes oder der Gesundheitseinrichtung zu erzielen.

Die Schlichtungsstelle ist ein unabhängiges Organ. Sie ist zuständig für die Fälle, bei denen der Gesundheitsschaden auf einen mutmaßlichen ärztlichen Diagnose- oder Behandlungsfehler oder auf fehlende oder nicht ordnungsgemäß erfolgte Aufklärung zurückzuführen ist.

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