Rückvergütung für kurative oder prothetische Zahnleistungen

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1608 vom 29. Oktober 2012 sind die neuen Kriterien für die Rückvergütung der Ausgaben für die indirekte kurative zahnärztliche Betreuung genehmigt worden. Demnach wird ab 1. Januar 2013 der Beitrag aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Familie genehmigt. Die Infoblätter liegen in der Ärztekammer auf und können abgeholt werden.


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