Beiträge für den Kauf von orthodontischen und kieferorthopädischen Prothesen

Ab 1. Januar 2013  werden die Beiträge für den Kauf von orthodontischen und kieferorthopädischen Prothesen für Menschen mit Behinderung in diesem Bereich vom Sürdtiroler Sanitätsbetrieb genehmigt. Dies bedeutet, dass die betroffene Person ein Ansuchen beim Amt für Zivilinvaliden des zuständigen Gesundheitsbezirkes und nicht mehr beim Amt für Gesundheitssprengel vorlegen muss.

Kein Änderungen sind hingegen bei den Kriterien zumErhalt eines Beitrages vorgneommen worden. Der Beitrag wird ausschließlich den Personen genehmigt, die unter einer im Artikel 1 der Anlage A des Beschlusses Nr. 1213 vom 17. August 2012 vorgesehenen Krankheit leiden.


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