CME


GESETZE


Bilaterale Abkommen


Fortbildungsdossier Co.Ge.A.P.S.

Seit dem 2. Dezember 2013 haben die auf dem Co.Ge.A.P.S.-Portal registrieten Benutzer Zugang zur CME-Datenbank des Konsortiums. Registrierung unter: https://application.cogeaps.it/login/

Über diesen Dienst können alle CME-Credits eingesehen werden, die auf nationaler und regionaler Ebene erworben wurden (die Südtiroler Landesverwaltung einmal im Jahr, übermittelt die Daten mit Ausnahme der anerkannten Auslands-Credits). Die Benutzer können die eigene Fortbildung durch Errichtung des individuellen/Gruppen Fortbildungsdossiers planen.


 

 

Fortbildungsdossier ECM-BZ

www.ecmbz.it - Hier werden sowohl die ausgestellten CME-Credits der vom Land Südtirol akkreditierten Provider registriert, wie auch die durch den Sanitätsbetrieb autorisierten Fortbildungen oder über die Ärztekammer anerkannten Auslandsguthaben.

Die auf dem Südtiroler-Fortbildungsdossier registrierten CME-Credits werden von der Provinz im Folgejahr auf das nationale Fortbildungsdossier CoGeAPS übertragen.

Kontakt: Autonome Provinz Bozen - Amt für Gesundheitsordnung


2019 - Nuovo Vadmecum ECM della FNOMCeO

E' scaricabile il nuovo vademecum - Note sintetiche dal "MANUALE SULLA FORMAZIONE CONTINUA DEL PROFESSIONISTA SANITARIO" della FNOMCeO in vigore dal 01/01/2019 direttamente al seguente link


Triennium 2017 - 2019


 

ECM Leitfaden (Oktober 2018)

• CME Weiterbildungspflicht
Freistellung von der Pflicht
Befreiung von der Pflicht
Freiberufler: individuelle CME-Credits für Sebstfortbildung
• Rentner und CME-Credits
• im Berufsverzeichnis Neueingeschriebene und deren CME-Credits
• CME-Credits und verschiedene ärztliche Tätigkeiten
Verkürzung der dreijährigen medizinischen Fortbildungspflicht
Berechnung der CME-Credits
Lernmethode zum Erwerb der CME-Credits
• Maximale Anzahl der zu erwerbenden Credits als Dozent
• CME-Credits und Tutoring in individueller Form
im Ausland erworbene Credits
• Anzahl der zu erwerbenden Credits für die verschiedenen Lernmethoden
• Erstellung des Weiterbildungsdossieres eines beruflich aktiven Mediziners
• Abwesenheit während der Teilnahme an Tagungen oder an einem vom Sanitätsbetrieb organisierten CME-Weiterbildungsprojekt
• Aufbewahrung der Teilnahmebescheinigung einer Tagung
• Anweisungen zur Registrierung/Eintragung der Credits
• Bescheinigte und zertifizierte Credits

 


Triennium 2014-2016

Davon ausgehend, dass pro Triennium 150 CME-Credits erworben werden müssen (sollte kein Anrecht auf Ermäßigung vorhanden sein – siehe dazu „Vademecum ECM/Seite 9" auf unsere Homepage) haben alle Ärzte/Zahnärzte (nicht nur Freiberufler) die Möglichkeit, sämtliche CME-Credits eventuell auch nur in einem Jahr zu erwerben. (Beschluss der CNFC/„Commissione Nazionale di Formazione Continua" vom 07/07/2016, der auf der Homepage der Ärztekammer veröffentlicht wurde)

Die CME-Credits werden im individuellen Weiterbildungsdossier (WD) registriert, wobei die Weiterbildung berufsbezogene Ziele enthalten muss und der laut Vereinbarung festgelegte Prozentsatz der Weiterbildungsmethoden verpflichtend ist (Tabelle unten angeführt).

Derzeit verfügt der Mediziner über 2 Weiterbildungsdossiers, deren Zugriff nur nach erfolgter Registrierung möglich ist:

Weiterbildungsdossier der Autonomen Provinz Bozen (www.ecmbz.it): Hier werden sowohl die ausgestellten CME-Credits der vom Land Südtirol akkreditierten Provider registriert, wie auch die durch den Sanitätsbetrieb autorisierten Weiterbildungen anerkannten Auslandsguthaben und die von der Ärztekammer anerkannten CME-Credits.
Die auf dem Südtiroler-Weiterbildungsdossier registrierten CME-Credits werden von der Provinz auf das nationale Weiterbildungsdossier CoGeAPS übertragen. Bisher wurden die Daten des Jahreszeitraumes 2011-2014, mit Ausnahme der anerkannten Auslands-Credits, übermittelt.

Nationales Weiterbildungsdossier (www.cogeaps.it): Hier werden die auf nationaler (von der nationalen CME-Kommission für die ständige Fort- und Weiterbildung akkreditiere Provider) und regionaler Ebene erworbenen Credits registriert - ab 2015 zudem auch die über die Ärztekammer anerkannten Auslands-Guthaben.

In Zukunft können alle erworbenen CME-Credits über das nationale Weiterbildungsdossier CoGeAPS abgerufen werden, wo bereits jetzt die CME-Credits, die Reduzierungen, die Befreiungen und die Freistellungen registriert werden können. Hier wird auch der Unterschied zwischen zertifizierten und bescheinigten CME-Credits dargestellt.

Die durch ausländische Weiterbildung, Tutoringtätigkeit, Pubblikationen und Selbststudium der Freiberufler erworbenen CME-Credits werden nach Antragstellung im Weiterbildungsdossier der CoGeAPS registriert. Das Gesuch für jede Lernmethode ist ausgefüllt dem Sekretariat der Ärztekammer zu übermitteln.

Das Gesuch für die Anerkennung der im Ausland erworbenen CME-Credits, wofür die Weiterbildung vom Sanitätsbetrieb autorisiert worden ist, muss im Ausbildungsbüro des Krankenhauses eingereicht werden.

Die Gesuche sind über die Webseite der Ärztekammer unter  CME/ECM --> CME Formulare abzurufen.

Die Anerkennung der Weiterbildung im Ausland erfolgt aufgrund folgender operativer Verfahren:

Bei Überschreiten von 50 Weiterbildungsstunden werden pro Event höchstens 50 Credits berechnet, die dann um 50% reduziert werden.
Sollten grenzüberschreitende regionale Vereinbarungen bestehen, können für eine im Ausland akkreditierte Weiterbildungsveranstaltung auch alle im Ausland erworbenen Credits anerkannt werden, auf jeden Fall aber nicht mehr als 50 Credits pro Event.

(Aus dem Beschluss der CNFC/„Commissione Nazionale di Formazione Continua" vom 23.07.2014/10.10.2014, der auf der Homepage der Ärztekammer veröffentlicht wurde).


20.05.2015 - Crediti ECM residenti all'estero


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